Gefahrwarnanlagen
Rauchmelder-Pflicht
Seit Juni 2013 gilt eine Einbaupflicht für Neu- und Umbauten.
Bis 31.12.2014 müssen bestehende Wohnungen nachgerüstet werden.
In Privathaushalten gehören Rauchmelder unter die Zimmerdecke und am besten in die Raummitte.
Vorzugsweise sind sie in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in den dazugehörigen Fluchtwegen wie Fluren bzw. Treppenhäusern zu installieren.
Mehrere Rauchmelder lassen sich über Funk- oder Relaismodule miteinander vernetzen, so dass auch Rauchmelder aus abgelegenen Räumen sicher gehört werden.
Das Rauchalarm-Signal kann über Zusatz-Komponenten auch auf Ihr Telefon bzw. Handy oder zu einem Sicherheitsdienst weiter geleitet werden.
Geht es um Sicherheit, darf nichts dem Zufall überlassen werden.
– Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite. –